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Kulturerbeerhalt

Kultur gut erhalten

Die Erhaltung und Pflege des Museen über Generationen anvertrauten kulturellen Erbes steht für uns im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Mit kleinen Erklärfilmen, Handreichungen, Checklisten oder der Publikation von Tagungsbeiträgen unserer Fortbildungsangebote und Literaturtipps möchten wir Sie hier künftig für diesen zentralen Kernauftrag musealer Arbeit sensibilisieren.

    Erklärfilm: „Historische Bücher: Bewahren. Nutzen. Ausstellen.“

    Unter dem Motto „Sei gut zu deinem Buch“ gibt der Animationsfilm „Historische Bücher: Bewahren. Nutzen. Ausstellen“ eine kurze Einführung in den bestandsschonenden Umgang mit Büchern. Es werden mögliche Gefahren aufgezeigt und praktische Tipps gegeben, wie Schädigungen vorgebeugt und diese überhaupt vermieden werden können, und was bei einer Ausstellung dieser Objekte generell zu beachten ist.

    Der Film kann wichtige Themen nur anreißen. Für die dritte Auflage 2020 ihres Werkes „Bestandserhaltung. Ein Ratgeber für Verwaltungen, Archive und Bibliotheken“ haben die Autorinnen Jana Moczarski und Maria Kobold dieses umfassend überarbeitet und erweitert. Der für die historischen Buch- und Archivalienbestände ebenso wie für (foto)grafische Sammlungen in Museen hilfreiche Ratgeber behandelt alle Teilgebiete der Bestandserhaltung – auf Wesentliches konzentriert – praxisnah, strukturiert und übersichtlich. Bildbeispiele unterstützen die Textverständlichkeit sehr gut. Im Vordergrund steht das Material Papier, aber dennoch ist das Buch auch für Museen ungemein nützlich. Die Publikation steht kostenfrei zum Download bereit.

      Aufruf zur Rettung unseres kulturellen Erbes: Ausnahmeregelung zum Stickstoffverbot für Kulturguterhalt zulassen (EU 528/2012) – jede Stimme zählt

      Wir danken all jenen, die sich für die Ausnahmeregelung von Stickstoff zum Kulturguterhalt stark gemacht haben. Knapp 1.500 Stimmen erwirkten die eingeforderte Ausnahmeregelung. Das schonendste Verfahren zur Behandlung auch sehr empfindlicher Objekte gegen Schadinsekten ist seit Sommer 2020 mit einer bis zum 31.12.2024 geltenden Ausnahmeregelung zulässig. Damit aus der „Ausnahmeregelung“ eine verbindliche Regelung wird, muss Stickstoff „relegalisiert“ werden – das ist ein langer Weg. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat im November 2020 stellvertretend den erforderlichen Fördermittelantrag zur Erledigung der Produktzulassung und der permanenten Wirkstoffgenehmigung für in-situ-generierten Stickstoff bei der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien gestellt. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Verbandes der Restauratoren sowie bei ICOM Deutschland.

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        © Sächsische Landesstelle für Museumswesen