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Inklusives Museum

Beratungsangebote zum inklusiven Museum

Seit 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Recht.

Die Sächsische Staatsregierung hat 2016 einen Aktionsplan „Behindern verhindern. Zeit für barrierefreies Handeln!“ beschlossen. Bereits seit 2005 vertritt der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen die Interessen von Behinderten.

Zur Unterstützung der sächsischen Kulturakteur*innen hat der Freistaat Sachsen im Jahr 2017 am Landesverband Soziokultur Sachsen e.V. die Servicestelle Inklusion im Kulturbereich ins Leben gerufen, die mit zahlreichen Fortbildungsangeboten, Netzwerktreffen und einer informativen Website die gleichberechtigte kulturelle Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Sinne einer vielfaltsorientierten Kulturarbeit forciert. Die Sächsische Landesstelle für Museumswesen kooperiert mit der Servicestelle seit ihrer Gründung.

Zudem beschloss der Sächsische Landtag erstmals im aktuellen Doppelhaushalt 2019/20 Fördermittel für inklusive Projekte in nichtstaatlichen Museen. Informationen zur Förderung sind hier abrufbar.

Inklusion ist für die Sächsische Landesstelle für Museumswesen bereits seit vielen Jahren ein wichtiges Anliegen der Museumsberatung. Im Zuge einer 2018 durchgeführten Pilotstudie zur Verbesserung der zielgruppenorientierten Kommunikation von Museumsangeboten und -gebäudebeschaffenheit für Menschen mit Behinderung und zur Entwicklung von Projekten zum Abbau von Barrieren erarbeitete die Landesstelle auf der Basis vorhandener Leitfäden und Checklisten eine Prüfmatrix für den Selbst-Check, die es Museen gestattet, künftig ihre barrierearmen oder -freien Angebote weiter zu entwickeln und diese gut verständlich zu kommunizieren. Darüber hinaus wurden modellhafte Beratungsformate entwickelt und Beratungsmuster angeschafft.

Da unter Barrierefreiheit noch viel zu häufig ausschließlich Rollstuhlzugänglichkeit verstanden wird, hat die Landesstelle 2018 einen Erklärfilm „Museum für alle – geht denn das?“ herausgegeben, der Museen motiviert, das Thema breitgefächert anzugehen.

Qualitätvolle Projekte zur Verbesserung der Teilhabe von behinderten Menschen an allen Aspekten des Wirkens von Museen erfordern einen sehr hohen personellen wie auch finanziellen Einsatz. Im Ergebnis der Pilotstudie wurde klar, dass passgenaue und praktisch umsetzbare Maßnahmen – auch hinsichtlich langfristiger Wirkung –stets spezifisch für das jeweilige Haus zu entwickeln sind. Bei der Priorisierung der Einzelschritte sollten diejenigen Maßnahmen, die den größten Mehrwert für alle Museumsgäste bringen, zuerst umgesetzt werden – stets unter dem Motto „Nicht ohne uns über uns!“ – also mit Beteiligung verschiedener Betroffenengruppen.

Die Landesstelle ist gern behilflich bei der Herstellung von Kontakten zu best-practice-Projekten, referenzierten Dienstleistern und – vor allem – zu Vertreter*innen von Betroffenengruppen.

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    © Sächsische Landesstelle für Museumswesen