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Besondere Förderschwerpunkte

Zusätzliche Fördermittel für Digitalisierungsprojekte nichtstaatlicher Museen für das Jahr 2020

Mit Beschluss des Sächsischen Landtages zum Doppelhaushalt 2019/2020 vom 13. Dezember 2018 konnte eine Erhöhung der Fördermittel für den Bereich Digitalisierung im Bereich der nichtstaatlichen Museen erreicht werden. Hierbei werden insbesondere Projekte zur Digitalisierung und Erschließung musealer Bestände, zur Vernetzung und Präsentation von musealen Sammlungen sowie zur Sicherung des kulturellen Erbes in den Blick genommen. Darüber hinaus sind digitale Vermittlungsangebote in Ausstellungen und im Netz sowie die Nachnutzung der digitalen Kulturdaten antragsberechtigt.

Die Beantragung von Fördermitteln für Digitalisierungsprojekte für das Jahr 2020 war antragsberechtigten nichtstaatlichen Museen gemäß der geltenden Förderrichtlinie Kunst und Kultur bis zum 15. Oktober 2019 möglich.

Zusätzliche Fördermittel für Inklusionsprojekte nichtstaatlicher Museen für das Jahr 2020

Mit Beschluss des Sächsischen Landtages zum Doppelhaushalt 2019/2020 vom 13. Dezember 2018 wurden für die Jahre 2019 und 2020 Fördermittel für inklusive Projekte eingestellt. Diese Mittel sind ausschließlich in nichtstaatlichen Museen für Maßnahmen im Rahmen der geltenden Förderrichtlinie Kunst und Kultur zur Verbesserung der umfassenden Teilhabe von behinderten Menschen an allen Aspekten des Wirkens der Einrichtungen zu verwenden. Dies umfasst insbesondere Sensibilisierungsmaßnahmen sowie solche zur Verbesserung der kommunikativen Barrierefreiheit. Baumaßnahmen sind in diesem Rahmen nicht förderfähig.

Die Beantragung von Fördermitteln für Inklusionsprojekte für das Jahr 2020 war antragsberechtigten nichtstaatlichen Museen gemäß der geltenden Förderrichtlinie Kunst und Kultur bis zum 15. Oktober 2019 möglich.

Fördermittel zur Erfassung oder wissenschaftlichen Bearbeitung künstlerischer Vor- und Nachlässe für das Jahr 2020

Ausgangspunkt für das bis zum 31. Dezember 2020 befristete Pilotprojekt zur Künstlernachlasssicherung im Freistaat Sachsen ist das vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 2. April 2019 publizierte Konzept zum Umgang mit Künstlernachlässen. Die Beratungs- und Förderstelle für Künstlervor- und -nachlasssicherung hat im Februar 2020 – befristet bis zum 31. Dezember 2020 – an der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen (SLfM) seine Arbeit aufgenommen.

Im Jahr 2020 vergibt die SLfM für die Erfassung oder wissenschaftlichen Bearbeitung künstlerischer Vor- und Nachlässe Fördermittel in Höhe von 235.236,30 EUR. Die Beantragung von Fördermitteln für das Jahr 2020 war antragsberechtigten nichtstaatlichen Museen gemäß der geltenden Förderrichtlinie Kunst und Kultur bis zum 15. Oktober 2019 möglich. Ankaufsvorhaben können ausnahmsweise unabhängig von der Antragsfrist auch im laufenden Jahr beantragt werden. Bitte beachten Sie die Hinweise für den Antragsteller.

Für das Jahr 2021 ist seitens des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus die Entwicklung einer neuen Fördermittelrichtlinie vorgesehen.

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    © Sächsische Landesstelle für Museumswesen