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Fördertipps

  • Das Informationsportal des Freistaates Sachsen zur Corona-Pandemie finden Sie unter www.coronavirus.sachsen.de.
  • Zu Unterstützungen des Freistaates Sachsen für die Kultur- und Kreativszene und die Tourismusbranche werden  Sie hier informiert.
  • Hinweise auf Bundeshilfen, von denen teilweise auch Kultureinrichtungen profitieren können, sind hier abrufbar.
  • Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Abmilderung von Härtefällen in der Corona-Krise bei freien Trägern im Bereich Kunst und Kultur („Härtefälle Kultur“) vom 25. Juni 2020 ist verlängert worden und gilt nun bis zum 31. Dezember 2022. Gegenstand der Förderung ist die Sicherung der Existenz freier Träger von kulturellen Einrichtungen und somit der Erhalt bestehender Strukturen im Bereich Kunst und Kultur im Freistaat Sachsen. Zuwendungen werden zur Überbrückung finanzieller Engpässe gewährt, die 2020–2022 aufgrund der Corona-Pandemie entstehen oder entstanden sind. Anträge können bis zum 21. November 2022 bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) gestellt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 10.000 Euro, bei einem höheren Liquiditätsbedarf kann der Zuschuss bis zu 50.000 Euro betragen. Detaillierte Informationen zur Antragstellung und der Link zum Online-Antragsformular sind hier abrufbar.
  • Um Kulturveranstaltungen – und dies schließt ausdrücklich „künstlerische und kulturelle Ausstellungen“ mit ein – auch mit hygienemaßgabenbedingt weniger Besuchenden wirtschaftlich möglich zu machen, hilft der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen mit einer Wirtschaftlichkeitshilfe und einer Ausfallabsicherung. Die Registrierung von Veranstaltungen und die Antragstellung auf Förderung erfolgen über die zentrale Website www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de . Die Antragstellung muss spätestens acht Wochen nach dem Termin der (letzten im Antrag) registrierten Veranstaltung erfolgen; die Vergabe erfolgt nach dem sogenannten „Windhund-Prinzip“, solange Mittel vorhanden sind. Detaillierte Informationen zum Sonderfonds sowie zu den Modulen Wirtschaftlichkeitshilfe und Ausfallabsicherung  finden Sie hier.
  • Die Ernst von Siemens Kunststiftung fördert im Rahmen ihrer Corona-Förderlinie Restaurierungen, Ausstellungen, Bestandskataloge und Werkverzeichnisse. Geeignet sind Projekte von kleineren Restaurierungsarbeiten oder abgrenzbare Teilaufträge an kunsthistorisch relevanten Objekten in Museumseigentum (2.000–25.000 Euro) sowie Zuarbeiten oder Schlusssteinfinanzierungen für Bestandskataloge, Werkverzeichnisse oder Ausstellungskataloge (2.000–15.000 Euro), die an Selbstständige vergeben werden. Öffentliche Museen und Sammlungen, die selbstständige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Restauratorinnen und Restauratoren in der aktuellen Situation halten oder in Notlagen unterstützen möchten, können sich im Rahmen der Förderlinien hier bewerben.
  • Um Akteure des deutsch-tschechischen Dialogs unter den anhaltenden unsicheren Pandemie-Bedingungen zu motivieren, weiterhin binationale Projekte zu planen, und um deren Durchführung zu ermöglichen, hat der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds sein Sonderförderungsprogramm RE-START II verlängert. Mit einem schnellen und unbürokratischen Verfahren richtet das Programm sich an deutsche und tschechische Akteure aller Förderbereiche (außer Renovierung von Baudenkmälern und Publikationen), die noch bis Juni 2022 Projekte umsetzen wollen, aber aufgrund der Kurzfristigkeit keinen regulären Projektantrag beim Zukunftsfonds stellen konnten. Die maximale Förderhöhe beträgt 4.000 Euro und kann bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Anträge können bis zum 15. Mai 2022 fortlaufend gestellt werden. Sie müssen mindestens zehn Arbeitstage vor Beginn des jeweiligen Projekts eingereicht werden. Detaillierte Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie hier.

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    © Sächsische Landesstelle für Museumswesen