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Förderung

Im Doppelhaushalt 2019/20 hatte der Sächsische Landtag im Rahmen des beschlossenen Haushalts ein Sonderbudget für die Sicherung künstlerischer Vor- und Nachlässe beschlossen, das im Rahmen der geltenden Förderrichtlinie für Kunst und Kultur an gemeinnützige nichtstaatliche Museen im Freistaat Sachsen vergeben wurde. Im Jahr 2019 waren es 57.500,00 EUR, im Jahr 2020 260.236,30 EUR.

Da der Doppelhaushalt für die Jahre 2021/22 vorraussichtlich erst Mitte Mai 2021 beschlossen werden wird, können derzeit noch keine Aussagen über die Fortsetzung dieser Sonderförderlinie getroffen werden. Die Antragsfrist für 2021 endete bereits am 15. Oktober 2020.

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    © Sächsische Landesstelle für Museumswesen